Seit 15 Jahren für sie da!

Logopädie + Legasthenietherapie in Gersthofen und Meitingen.

Herzlich willkommen in der Gemeinschaftspraxis von Michaela und Volker Puschmann.

Wir laden Sie ein, unsere beiden Praxen für Logopädie und Legasthenietherapie in Gersthofen und Meitingen, unser Team und unser Angebot kennen zu lernen.

Durch die Mitgliedschaft im Deutschen Bundesverband für Logopädie (DBL e.V.), sowie im Bundesverband für Legasthenie (BVL e.V.) sind wir auch gesundheitspolitisch bestens informiert.

Unsere Praxis ist Kooperationspartner im Paednetz Bayern, seit September 2008 besteht zudem eine Kooperation mit der Frühförderstelle am Josefinum und mit dem Förderzentrum für Hörgeschädigte in Augsburg. Wir sind anerkannte Trainer des Sprachförderprogrammes »Language Route«.



Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort:

Logopäd*in (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit

Logopäd*in (m/w/d) auf Minijob Basis

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Telefonzeiten

Telefonisch erreichen Sie uns am besten montags bis donnerstags zwischen 08:45 und 13:00 Uhr.

Während der Behandlungen und abends steht Ihnen unser Anrufbeantworter zur Verfügung. Wir beantworten jeden Anruf spätestens am nächsten Tag.

Praxis Gersthofen: 0821 - 810 30 73

Praxis Meitingen: 08271 - 424 98 80


Warteliste

Die Wartezeit für einen festen Therapieplatz ist abhängig von Tag und Uhrzeit, so dass keine genaue Angabe gemacht werden kann. Grundsätzlich sind die Wartezeiten für Nachmittagsplätze länger als für einen Vormittagsplatz. Wir sind – besonders bei Akutpatienten – bemüht, zügig einen Therapieplatz zur Verfügung zu stellen.

Sprechen Sie mit uns.
Wir versuchen, eine Lösung zu finden!


Informationen zur Anmeldung

Hat Ihr Arzt eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung festgestellt, erhalten Sie eine Verordnung (Rezept) für eine logopädische Therapie. Die Verordnung kann grundsätzlich von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden. In der Regel sind es jedoch Kinderärzte, HNO-Ärzte, Allgemeinärzte und/oder Kieferorthopäden.

Die logopädische Behandlung ist ein Teil der gesetzlich geregelten medizinischen Grundversorgung und somit eine Kassenleistung. Patienten ab 18 Jahren haben lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Behandlungskosten (Zuzahlung) zu tragen.

Mit einer Verordnung haben Sie die Möglichkeit, sich an eine logopädische Praxis Ihrer Wahl zu wenden.

Zur ersten Therapiestunde gehört ein ausführliches Eingangsgespräch. Dieses beinhaltet die Anamnese - die Schilderung der Problematik aus der Sicht der Betroffenen (Patient, Eltern, Angehörigen) - und dient zum persönlichen Kennenlernen.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Diagnostik, erstellen wir gemeinsam mit dem Patienten einen individuellen, auf die Problematik des Patienten abgestimmten Behandlungsplan.

Nach Beendigung der verordneten Behandlungen (meistens zehn Sitzungen zu 45 Minuten) verfassen wir einen detaillierten Bericht für Ihren Arzt. Darin schildern wir den Verlauf der Behandlung und geben bei Bedarf eine Empfehlung zur Fortsetzung der Therapie. Der Arzt entscheidet dann, ob eine Folgeverordnung ausgestellt wird.